Die Notbeleuchtung DIN EN 1838 entscheidet darüber, ob Menschen ein Gebäude bei Stromausfall sicher verlassen können – und mit der Fassung von März 2025 ändern sich die Spielregeln deutlich. Wenn du Sicherheitsbeleuchtung planst, kommst du an dieser Norm nicht vorbei. Wir schauen uns an, was neu ist und welche Mindestwerte du kennen musst.

Die Beleuchtungsstärke wird hier in Lux gemessen – wenn dir Lux, Lumen und Candela noch nicht klar getrennt sind, lies vorher kurz Lux, Lumen, Candela nach.

Was die Notbeleuchtung DIN EN 1838 regelt

Die Notbeleuchtung wird aktiv, sobald die normale Stromversorgung ausfällt. Sie sorgt dafür, dass Personen Rettungswege finden und Gefahrenstellen erkennen. Wichtig: Diese Norm regelt nur die lichttechnischen Anforderungen – also Lux-Werte, Gleichmäßigkeit und Blendung. Verkabelung, Batterien und Zentralbatterieanlagen fallen unter die DIN VDE 0108-100 und sind hier nicht das Thema.

Klar abzugrenzen ist auch die normale Innenraumbeleuchtung: Die plant man nach DIN EN 12464-1, einer komplett eigenen Norm. Wie das funktioniert, steht im Beitrag Lichtplanung nach DIN EN 12464-1.

Die vier Arten der Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung ist eine Unterkategorie der Notbeleuchtung und teilt sich auf:

  • Rettungswegbeleuchtung – macht Fluchtwege, Türen und Brandschutzeinrichtungen sichtbar
  • Antipanikbeleuchtung – verringert Panik in großen, offenen Flächen (Hallen, Konzertsäle, Kinos)
  • Beleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung – ermöglicht sicheres Abschalten gefährlicher Prozesse
  • Beleuchtung von Sicherheitszeichen – Flucht- und Rettungszeichen müssen erkennbar bleiben

Die zentrale Änderung 2025

Das ist der Punkt, der die meisten Planungen umkrempelt. Gegenüber der Fassung 2019 wurden unter anderem Festlegungen zu Randbereichen für Rettungswege hinzugefügt.

Bisher (Fassung 2019) galt: 1 lx mussten nur entlang der Mittellinie des Rettungswegs erreicht werden. Die neue Fassung verlangt die geforderte Beleuchtungsstärke auf der gesamten bewerteten Wegbreite statt nur auf einem schmalen Mittelstreifen. Das bedeutet in der Praxis: mehr Licht in die Fläche, nicht nur auf eine Linie.

Hintergrund der Überarbeitung: Die DIN EN 1838 wurde komplett überarbeitet und noch stärker an gesamteuropäische Anforderungen angepasst, um die Mitgeltung mit der zwischenzeitlich erschienenen DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 sicherzustellen.

Mindestwerte im Überblick

Alle Werte sind Wartungswerte – sie müssen also auch nach Alterung der Leuchtmittel und Verschmutzung noch eingehalten werden, nicht nur am ersten Tag.

BereichMindest-BeleuchtungsstärkeBezugsfläche
Rettungsweg≥ 1 lxbewertete Wegbreite
Antipanik≥ 0,5 lxfreie Kernfläche
Besondere Gefährdung≥ 15 lxAufgabenfläche
Sicherheitszeichennach Leuchtdichte-VorgabeZeichenfläche

Für den Rettungsweg gilt ≥ 1 lx auf der bewerteten Breite. Rettungswege erfordern mindestens 1 Lux, während für Antipanikbereiche 0,5 Lux ausreichen. Bei der Antipanikbeleuchtung sind es mindestens 0,5 Lux für Antipanikbereiche.

Für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung liegt die Latte deutlich höher: hier mindestens 15 lx auf der Aufgabenfläche, damit gefährliche Abläufe kontrolliert beendet werden können.

Gleichmäßigkeit und Randstreifen

Damit keine harten Hell-Dunkel-Sprünge entstehen, begrenzt die Norm das Verhältnis von größter zu kleinster Beleuchtungsstärke. Gemäß EN 1838 darf bei der Antipanik- und Rettungswegbeleuchtung das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke 40:1 nicht überschreiten.

Die Randstreifen-Regel sorgt dafür, dass am Wegrand kein dunkler Saum übrig bleibt. Vereinfacht: An den äußeren Streifen des Rettungswegs darf weniger Licht ankommen als in der Mitte, aber ein definierter Mindestanteil muss erreicht werden – so wird die Breite tatsächlich nutzbar und nicht nur die Mittelachse.

Praktische Folgen für deine Planung nach DIN EN 1838

Die Umstellung auf die volle Wegbreite hat handfeste Konsequenzen:

  1. Mehr oder anders platzierte Leuchten – eine Leuchtenreihe mittig reicht oft nicht mehr, um den Rand mitzuversorgen
  2. Engere Leuchtenabstände, damit die Fläche gleichmäßig abgedeckt wird
  3. Bestandsanlagen prüfen – was 2019 passte, kann mit der Randbewertung durchfallen
  4. Frühzeitige Risikobewertung, die in der neuen Fassung einen höheren Stellenwert hat

Plane diese Mehrleuchten am besten gleich in die Lichtberechnung ein, statt sie später nachzurüsten. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter Lichtberechnung Schritt für Schritt.

Wie planst du gerade – schon nach 2025 oder noch nach 2019? Schreib's in die Kommentare.